§ 9 - Pflichten der Mitglieder

a)    Finanzielle Leistungen (Mitgliedsbeiträge, welche vom Landesschützenjahrtag festgesetzt werden)

b)    Alle Mitglieder verpflichten sich, für die Ziele des Landesverbandes einzutreten und an der Verwirklichung des Arbeitsprogrammes des Landesverbandes nach besten Kräften mitzuwirken.

c)    Alle angeschlossenen Schützenvereine haben einen Jahresbericht über das abgelaufene Jahr an den Verband einzusenden.

d)    Die Mitglieder haben die Pflicht, die Bestimmungen der Satzungen zu respektieren, ihren Verpflichtungen dem Landesverband gegenüber stets pünktlich nachzukommen und alles zu unterlassen, was dem Schützenwesen beziehungsweise der Volks- und Brauchtumspflege und somit dem Verband schädlich wäre.

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