§ 3 - Der Verbandszweck soll erreicht werden durch

a) Gemeinsame Feste und Feiern, Versammlungen, Tagungen, Vorträge, Fortbildungskurse, gesellige Zusammenkünfte und sonstige Veranstaltungen

b) Förderung der Mitglieder durch Beratung sowie durch unterstützende Maßnahmen und Beiträge

c) regelmäßigen Kontakt innerhalb der Mitglieder

d) Zusammenarbeit mit den übrigen volkskulturellen Verbänden, insbesondere mit dem Salzburger Blasmusikverband und dem Landesverband der Salzburger Heimatvereinigungen

e) Herausgabe und Zusendung von Informationsschriften und Mitteilungen

Drucken