§ 16 - Obliegenheiten der Vorstandsmitglieder

Der Landekommandant = Landesobmann vertritt den Verband in allen Belangen, so auch nach außen und führt den Vorsitz im Vorstand und beim Landesschützenjahrtag. Wichtige Geschäftsstücke, insbesondere den Verband verpflichtende Urkunden und dergleichen, zeichnet er gemeinsam mit dem Schriftführer, in Geldangelegenheiten gemeinsam mit dem Kassier. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes.
Der Schriftführer hat den Obmann bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen; ihm/ihr obliegt auch die Führung der Protokolle zu den Sitzungen des Vorstandes und der Generalversammlungen (Jahrtage).
Dem Kassier obliegt die gesamte Geldgebarung des Verbandes, die Führung der erforderlichen Kassenbücher und die Sammlung sämtlicher Belege. Die Durchführung kann auch automatisationsunterstützt erfolgen.
Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle der/die jeweilige Stellvertreter/in.
Bei Gefahr im Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des Landesschützenjahrtages oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung eine selbständige Anordnung zu treffen. Diese Anordnung/en bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
Der Geschäftsführer nimmt die übertragenen Aufgaben des Landeskommandanten, der Stellvertreter bzw. des Vorstandes wahr und hat nach deren Weisungen die Geschäfte des Verbandes zu führen. Der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt und ist ausschließlich dem Vorstand verantwortlich. Der Geschäftsführer nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.