§ 13 - Der Vorstand

Der Vorstand, dem die Verbandsleitung obliegt, besteht aus

a) dem Landeskommandanten = Landesobmann

b) dessen zwei Stellvertretern

c) dem Schriftführer

d) dem Kassier

e) allen Schützen-Bezirkskommandanten

f) den Beiräten

Der Vorstand hat das Recht, einen Geschäftsführer zu bestellen, der ausschließlich dem Vorstand verantwortlich ist. Bestellung und Abberufung liegen ausschließlich im Kompetenzbereich des Vorstandes. Der Geschäftsführer nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.

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