§ 12 - Wirkungskreis des Salzburger Landesschützenjahrtages

Dem Landesschützenjahrtag sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Berichtes über den
Rechnungsabschluss;
b) Beschlussfassung über den Voranschlag;
c) Entlastung des Vorstandes;
d) Wahl und Enthebung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;
e) Beratung und Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgelegten
beziehungsweise von den Mitgliedern eingebrachten Anträge;
f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;
g) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
h) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.