§ 12 - Wirkungskreis des Salzburger Landesschützenjahrtages

Dem Landesschützenjahrtag sind folgende Aufgaben vorbehalten:

a)       Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Berichtes über den
 Rechnungsabschluss;

b)       Beschlussfassung über den Voranschlag;

c)       Entlastung des Vorstandes;

d)       Wahl und Enthebung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;

e)       Beratung und Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgelegten
 beziehungsweise von den Mitgliedern eingebrachten Anträge;

f)         Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;

g)       Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;

h)       Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

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