Marketenderinnen-Brosche

     

Verleihungsbedingungen:

Mit der Verleihung der Marketenderinnen-Brosche spricht der Heimatverein, die Brauchtumsgruppe, die Schützenkompanie bzw. die Musikkapelle der Marketenderin Dank und Anerkennung für besonders aktive und treue Mitarbeit im Heimatverein, in der Brauchtumsgruppe, in der Schützenkompanie bzw. in der Musikkapelle aus.Die Verleihung der Marketenderinnen-Brosche kann in der oft kurzen Aktivzeit einer Marketenderin oder bei deren Ausscheiden aus der aktiven Vereinsarbeit erfolgen.

Einreichung:

Sie erfolgt durch den Obmann, Hauptmann bzw. Kapellmeister mit dem hierfür vorgesehenen Formular an das Verbandsbüro.

Kosten:

siehe Beiblatt

 

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