EZ "Für Heimat & Brauchtum"

     

Verleihungsbedingungen:

Das Ehrenzeichen "Für Heimat und Brauchtum" wird für ein verdienstvolles Wirken im Bereich der Volks- und Brauchtumspflege verliehen, durch das wertvolles Volksgut erhalten und das volkskulturelle Leben im Ort, im Bezirk oder im Land entfaltet und befruchtet wurde.

Das Ehrenzeichen "Für Heimat und Brauchtum" kann in drei Stufen - in Bronze, Silber und Gold - verliehen werden:

  • Bronze:
    Für besondere Verdienste im örtlichen Bereich:
    -> mindestens 5 Jahre Bezirkskassier oder -schriftführer;
    -> 10 Jahre Vereinskassier, -schriftführer, Offizier oder Feldwebel;
    -> 15 Jahre Vorstandsmitglied;
  • Silber:
    Für besondere Verdienste im örtlichen Bereich oder für besondere Verdienste in der Volks- und Brauchtumspflege, die über den örtlichen Bereich hinaus Bedeutung haben oder für besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene:
    -> mindestens 5 Jahre Landeskassier;
    -> 10 Jahre im Landesvorstand oder Bezirkskassier oder -schriftführer;
    -> 20 Jahre Vereinskassier oder Schriftführer, Offizier oder Feldwebel;
    -> 25 Jahre im Vereinsvorstand;
  • Gold:
    Für hervorragende Verdienste auf Bezirks- und Landesebene oder für besondere Verdienste im örtlichen Bereich, die für das ganze Land von großer Bedeutung sind:
    -> 15 Jahre Landeskassier;
    -> 20 Jahre im Landesvorstand oder Bezirkskassier oder -schriftführer;
    -> 30 Jahre Vereinskassier oder -schriftführer, Offizier oder Feldwebel;
    -> 40 Jahre im Vereinsvorstand;

Einreichung:

Sie erfolgt durch den Obmann bzw. Hauptmann mit dem hierfür vorgesehenen Formular. Dieses Formular wird an den Bezirkskommandanten gesandt, der es an den Landesverband weiterleitet. Der Obmann bzw. Hauptmann bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

Vergabe:

Über eine Vergabe in Bronze und Silber entscheidet der Bezirksverbandsausschuss. Über eine Vergabe in Gold entscheidet der Landesverbandsausschuss.

Verleihung:

In Bronze bei einem würdigen Anlass im Ort durch einen Vertreter des Bezirksverbandes oder Landesverbandes. In Silber und Gold in der Regel bei einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung (z. B. Jahrtag des Bezirksverbandes, Jahrtag des Landesverbandes, Bezirksfest, größeres Jubiläumsfest). Es ist die Aufgabe der Schützenkompanie, den Bezirkskommandanten zeitgerecht zu ersuchen, die Verleihung vorzunehmen.

Kosten:

siehe Beiblatt

 

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